Wir möchten darauf Aufmerksam machen, dass die CE-Kennung einer Schutzmaske das Produkt lediglich für den freien Warenverkehr innerhalb der Europäischen Union freigibt, diese jedoch nicht als Medizinprodukt deklariert. In bestimmten Bereichen des öffentlichen Lebens ist dies jedoch gefordert!
Hersteller medizinischer Produkte müssen garantieren, dass produzierte Waren nicht bereits kontaminiert beim Kunden ankommen, weshalb sich für medizinische Atemschutzmasken folgende Voraussetzungen ergeben.
Unsere FFP2 Atemschutzmasken werden diesen Anforderungen gerecht und liegen somit preislich etwas über der anonymen Massenware.
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